Aus: Ausgabe vom 12.11.2010, Seite 15 / Feminismus
Studentinnen sollen nicht kandidieren
Berlin/Potsdam. Das brandenburgische Wissenschaftsministerium will
offenbar verhindern, daß es an den Universitäten des
ostdeutschen Bundeslandes studentische Gleichstellungsbeauftragte
gibt. Wie der Freie Zusammenschluß der Studierendenschaften
(fzs) mitteilte, hat das Ministerium mit einem entsprechenden
Rundschreiben auf die Wahl einer Studentin zur
Gleichstellungsbeauftragten der Europauniversität in
Frankfurt/Oder reagiert. Darin teilt es mit, daß Studentinnen
für dieses Amt nicht wählbar seien. Allen Hochschulen
wird darin aufgetragen, entsprechende Regelungen aus ihren
Wahlordnungen zu streichen.
Dabei ist laut fzs an keiner Stelle des brandenburgischen Hochschulgesetzes geregelt, wer für das Amt wählbar ist. Nur aus einer Nebenbestimmung, in der die Freistellung für das Amt geregelt ist, leite das Ministerium ab, daß Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein müssen und daß demzufolge Studentinnen nicht wählbar seien. »Auf diese Weise das passive Wahlrecht abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer Ansicht nach unzulässig«, erklärte dazu Juliane Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands. (jW)
Dabei ist laut fzs an keiner Stelle des brandenburgischen Hochschulgesetzes geregelt, wer für das Amt wählbar ist. Nur aus einer Nebenbestimmung, in der die Freistellung für das Amt geregelt ist, leite das Ministerium ab, daß Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein müssen und daß demzufolge Studentinnen nicht wählbar seien. »Auf diese Weise das passive Wahlrecht abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer Ansicht nach unzulässig«, erklärte dazu Juliane Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands. (jW)
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