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Aus: Ausgabe vom 12.11.2010, Seite 15 / Feminismus

Studentinnen sollen nicht kandidieren

Berlin/Potsdam. Das brandenburgische Wissenschaftsministerium will offenbar verhindern, daß es an den Universitäten des ostdeutschen Bundeslandes studentische Gleichstellungsbeauftragte gibt. Wie der Freie Zusammenschluß der Studierendenschaften (fzs) mitteilte, hat das Ministerium mit einem entsprechenden Rundschreiben auf die Wahl einer Studentin zur Gleichstellungsbeauftragten der Europauniversität in Frankfurt/Oder reagiert. Darin teilt es mit, daß Studentinnen für dieses Amt nicht wählbar seien. Allen Hochschulen wird darin aufgetragen, entsprechende Regelungen aus ihren Wahlordnungen zu streichen.

Dabei ist laut fzs an keiner Stelle des brandenburgischen Hochschulgesetzes geregelt, wer für das Amt wählbar ist. Nur aus einer Nebenbestimmung, in der die Freistellung für das Amt geregelt ist, leite das Ministerium ab, daß Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte der Hochschule sein müssen und daß demzufolge Studentinnen nicht wählbar seien. »Auf diese Weise das passive Wahlrecht abzuerkennen, ist völlig unverständlich und unserer Ansicht nach unzulässig«, erklärte dazu Juliane Knörr, Mitglied des fzs-Vorstands. (jW)

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