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Aus: Ausgabe vom 13.11.2010, Seite 2 / Inland

BGH: Kirchensteuer muß gezahlt werden

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung der Kirchensteuer gescheitert. Danach muß der nicht einer Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen Partner bezahlen. Dagegen sei verfassungsrechtlich nichts einzuwenden, entschied Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. (AFP/jW)

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Volker Metzroth: Hundesteuer Das ist ja wie bei der Hundesteuer: die muß ich auch bezahlen, obwohl ich nicht mein. Hund bin. Wollte das Gericht vielleicht auf den wahren Charakter der Kirchensteuer, analog der Hundesteuer hinweis...

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