Aus: Ausgabe vom 13.11.2010, Seite 2 / Inland
BGH: Kirchensteuer muß gezahlt werden
Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von
drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung
der Kirchensteuer gescheitert. Danach muß der nicht einer
Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende
Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen
Partner bezahlen. Dagegen sei verfassungsrechtlich nichts
einzuwenden, entschied Karlsruhe in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluß. (AFP/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Volker Metzroth: Hundesteuer Das ist ja wie bei der Hundesteuer: die muß ich auch bezahlen, obwohl ich nicht mein. Hund bin. Wollte das Gericht vielleicht auf den wahren Charakter der Kirchensteuer, analog der Hundesteuer hinweis...
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