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Aus: Ausgabe vom 18.11.2010, Seite 2 / Inland

Reinigungskräfte siegen vor BAG

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem Urteil Beschäftigte besser vor Einkommensverlusten geschützt, wenn ihr Betriebsteil ausgegliedert oder verkauft wird. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil bleibt der im Arbeitsvertrag genannte Tarif gültig, auch wenn für den neuen Arbeitgeber eigentlich ein anderer Tarifvertrag gilt. Im Streitfall hatte eine Stadt in Nordrhein-Westfalen ihre Reinigungsarbeiten einem Privatunternehmen übergeben. Im Arbeitsvertrag der betroffenen Frauen war eine Entlohnung nach dem Tarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden vereinbart. Trotzdem wollte das Unternehmen nur noch nach dem deutlich schlechteren Gebäudereiniger-Tarif bezahlen. Das BAG widersprach und gab den Klagen von sechs Reinigungsfrauen statt. (AFP/jW)

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