Aus: Ausgabe vom 18.11.2010, Seite 2 / Inland
Reinigungskräfte siegen vor BAG
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem
Urteil Beschäftigte besser vor Einkommensverlusten
geschützt, wenn ihr Betriebsteil ausgegliedert oder verkauft
wird. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil bleibt der im
Arbeitsvertrag genannte Tarif gültig, auch wenn für den
neuen Arbeitgeber eigentlich ein anderer Tarifvertrag gilt. Im
Streitfall hatte eine Stadt in Nordrhein-Westfalen ihre
Reinigungsarbeiten einem Privatunternehmen übergeben. Im
Arbeitsvertrag der betroffenen Frauen war eine Entlohnung nach dem
Tarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden vereinbart. Trotzdem
wollte das Unternehmen nur noch nach dem deutlich schlechteren
Gebäudereiniger-Tarif bezahlen. Das BAG widersprach und gab
den Klagen von sechs Reinigungsfrauen statt. (AFP/jW)
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