Aus: Ausgabe vom 22.11.2010, Seite 6 / Ausland
Waterboarding »kein Fehlverhalten«
Washington. Wegen der Zulassung »harscher
Verhörtechniken« gegen Terrorverdächtige
müssen zwei Juristen des US-Justizministeriums keine Strafe
befürchten. Sie hätten sich kein Fehlverhalten zuschulden
kommen lassen, heißt es in einer internen Untersuchung. Beide
hätten lediglich ein »schlechtes
Urteilsvermögen« an den Tag gelegt, als sie
CIA-Mitarbeitern die Anwendung unter anderem von Waterboarding
erlaubten. In einer ersten Untersuchung war den früheren
Anwälten der Regierung standeswidriges Verhalten vorgeworfen
worden –eine Beurteilung, die sie ihre Zulassung hätte
kosten können. Die Juristen hätten in ihren Memos aber
nicht absichtlich eine falsche Auskunft gegeben, heißt es in
dem am Freitag veröffentlichten neuen Bericht.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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