Aus: Ausgabe vom 03.12.2010, Seite 5 / Inland
Verfassungsgericht stärkt Tierschutz
Karlsruhe. Bundestag und Bundesrat müssen neu über die
Haltung von »Legehennen« beraten. Mit einem am
Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß
verwarf das Bundesverfassungsgericht die geltenden Vorschriften als
verfassungswidrig. An der bis Ende März 2012 fälligen
Neuregelung muß die Tierschutzkommission umfassend beteiligt
werden. Damit stärkten die Verfassungsrichter den Tierschutz.
Schon 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige
»Hennenhaltungsverordnung« für nichtig
erklärt. Eine vom Bundestag geplante Neufassung vom Februar
2002 sah vor, die Käfighaltung komplett abzuschaffen. Damit
war der Bundesrat nicht einverstanden, weil die Regelungen
über die Anforderungen der EU hinausgingen. (AFP/jW)
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