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Aus: Ausgabe vom 03.12.2010, Seite 5 / Inland

Verfassungsgericht stärkt Tierschutz

Karlsruhe. Bundestag und Bundesrat müssen neu über die Haltung von »Legehennen« beraten. Mit einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß verwarf das Bundesverfassungsgericht die geltenden Vorschriften als verfassungswidrig. An der bis Ende März 2012 fälligen Neuregelung muß die Tierschutzkommission umfassend beteiligt werden. Damit stärkten die Verfassungsrichter den Tierschutz. Schon 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige »Hennenhaltungsverordnung« für nichtig erklärt. Eine vom Bundestag geplante Neufassung vom Februar 2002 sah vor, die Käfighaltung komplett abzuschaffen. Damit war der Bundesrat nicht einverstanden, weil die Regelungen über die Anforderungen der EU hinausgingen. (AFP/jW)