Aus: Ausgabe vom 03.12.2010, Seite 2 / Ausland
Rußland wegen Bomben in Tschetschenien gerügt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat Rußland wegen eines Bombenangriffs in
Tschetschenien verurteilt. Moskau habe damit den Tod von 24
Zivilisten verursacht, heißt es in einem am Donnerstag
veröffentlichten Urteil. Unter den Opfern seien Kinder und
alte Leute gewesen. Zugleich wiesen die Richter Moskau an, den
Hinterbliebenen rund 1,7 Millionen Euro an Schmerzensgeld zu
zahlen. Bei dem Fall geht es um einen Angriff auf das
tschetschenische Dorf Katir-Jurt im Februar 2000. Rußland
rechtfertigte den Angriff mit der Präsenz tschetschenischer
Rebellenkämpfer in der Ortschaft. (AFP/jW)
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