Aus: Ausgabe vom 04.12.2010, Seite 2 / Inland
Geldstrafe gegen NPD rechtmäßig
Berlin. Die NPD muß wegen Fehlern in Rechenschaftsberichten
33200 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das Verwaltungsgericht
Berlin hat am Freitag erneut eine Klage der Partei gegen die
Strafen abgewiesen. Die Bundestagsverwaltung hatte die
Neonazipartei im Juli zu der Zahlung verpflichtet.
Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen. Gegen eine entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als auch Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd/jW)
Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen. Gegen eine entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als auch Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd/jW)
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