Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.12.2010, Seite 4 / Inland

Umwelthilfe siegt über Deutsche Bahn

Stuttgart. Eine von der DUH unterstützte Klage eines Stuttgarter Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den Dieselrußemissionen der Baufahrzeuge auf der Großbaustelle »Stuttgart 21« ist erfolgreich. In einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren hat die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter Anwohners zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, daß bei den Bauarbeiten für »Stuttgart 21« nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter zum Einsatz kommen, teilte die DUH am Dienstag mit. Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im Planfeststellungsbeschluß für das Bauprojekt »Stuttgart 21« festgeschrieben wurde. Gegen diese Auflage hatte die Bahn laut DUH jedoch systematisch verstoßen. Das Eisenbahnbundesamt habe sich nun verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu überwachen.

Mit dem Vergleich gestehe die DB die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Man habe deshalb einen sofortigen Baustopp beantragt, so die DUH.


(jW)