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15.12.2010 / Ratgeber / Seite 14

Günstigerprüfung beantragen

Altersentlastungsbetrag – ein Begriff aus dem Steuerwesen. Offensichtlich wissen aber selbst Finanzministerien der Bundesländer nicht richtig mit den Regelungen umzugehen, wie es im Dezemberheft von Test heißt. So wurde vom baden-württembergischen Ressort zitiert: »›Der Antrag auf die Günstigerprüfung empfiehlt sich nur dann, wenn der persönliche Steuersatz unter Einbeziehung der Kapitaleinkünfte niedriger ist als 25 Prozent.‹ Das ist falsch.«

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