Aus: Ausgabe vom 15.12.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Hohe Hürden für OT-Mitgliedschaft
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden
für die Mitgliedschaft von Unternehmen ohne Tarifbindung (OT)
in Arbeitgeberverbänden aufgestellt. Da es sich bei
Arbeitgeberverbänden um Tarifparteien handele, müsse
durch die Satzung ausgeschlossen werden, daß OT-Mitglieder
Einfluß auf Verbandsaktivitäten bei Tarifverhandlungen,
Arbeitskämpfen und Arbeitsrechtsstreitgkeiten nehmen
könnten, heißt es in einer am Dienstag in Karlsruhe
veröffentlichten Entscheidung des Gerichtes. Im vorliegenden
Fall hatte ein Unternehmen nach der Kündigung seiner
tarifgebundenen Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit einem
Beschäftigten eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne
Lohnausgleich vereinbart, war aber vom Bundesarbeitsgericht unter
Hinweis auf unklare Verbandsstrukturen dazu verurteilt worden, den
Mann auf der Grundlage des zwischen der IG Metall und dem
Gesamtverband Metall NRW geschlossenen Manteltarifvertrages zu
entlohnen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde mit
dem Beschluß abgewiesen. (dapd/jW)
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