Aus: Ausgabe vom 16.12.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Millionenstrafe für E.on bestätigt
Luxemburg/Düsseldorf. Deutschlands größter
Energieversorger E.on muß wegen der Behinderung von
Kartellermittlungen ein Bußgeld von 38 Millionen Euro an die
EU zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
wies am Mittwoch eine Nichtigkeitsklage des Unternehmens gegen die
2008 verhängte Buße ab. Nach einer Durchsuchung von
E.on-Geschäftsräumen durch die
EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von
den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen
haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern
sichergestellten Unterlagen. E.on wies die Vorwürfe
zurück. Die Richter in Luxemburg kamen aber zu dem
Schluß, daß »zumindest ein fahrlässiger
Siegelbruch gegeben sei«. (dapd/jW)
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