Aus: Ausgabe vom 18.12.2010, Seite 13 / Feuilleton
Familienhund
Wer getrennt von seinem Ehepartner lebt, hat keinen rechtlichen
Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit
angeschafften Hund. Das hat der 10. Senat des Oberlandesgerichts
Hamm entschieden. Nach Ansicht der Richter kann aus den
Vorschriften für die Hausratsverteilung zwischen den Ehegatten
ein Anspruch auf Umgang mit dem Hund nicht hergeleitet werden. Auch
die Regelungen über das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen
Kind könnten nicht als Vorbild dienen, da es dabei in erster
Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen
Bedürfnisse des anderen Ehegatten gehe, hieß es.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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