Aus: Ausgabe vom 22.12.2010, Seite 5 / Inland
Gesetzentwurf zu Diagnostik
Berlin. Nach dem Willen einer Gruppe von Parlamentariern aus allen
Bundestagsfraktionen soll es künftig in bestimmten Fällen
das Recht zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geben. Ein
entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag in Berlin
vorgestellt.
Die Sprecher der Initiative rechnen mit einer Mehrheit im Bundestag. Laut dem Entwurf soll die Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung auf Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in die Gebärmutter in zwei Fällen erlaubt sein: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
(dapd/jW)
Die Sprecher der Initiative rechnen mit einer Mehrheit im Bundestag. Laut dem Entwurf soll die Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung auf Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in die Gebärmutter in zwei Fällen erlaubt sein: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
(dapd/jW)
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