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Aus: Ausgabe vom 04.01.2011, Seite 2 / Inland

Leiharbeiter haben volles Wahlrecht

Kassel. Leiharbeiter dürfen sowohl aktiv als auch passiv an Betriebsratswahlen teilnehmen. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag in Kassel mitteilte, bestätigte der zuständige Fachsenat für Personalvertretungssachen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main. Im konkreten Fall hatte ein Leiharbeiter die Personalratswahl am Frankfurter Universitätsklinikum angefochten, da ihm die Teilnahme verwehrt worden war. Der VGH bezeichnet in seinem Beschluß die »tatsächliche Eingliederung» im Entleihbetrieb als entscheidendes Kriterium für das Wahlrecht. (dapd/jW)

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