Aus: Ausgabe vom 04.01.2011, Seite 2 / Inland
Leiharbeiter haben volles Wahlrecht
Kassel. Leiharbeiter dürfen sowohl aktiv als auch passiv an
Betriebsratswahlen teilnehmen. Wie der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag in Kassel mitteilte,
bestätigte der zuständige Fachsenat für
Personalvertretungssachen eine vorherige Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main. Im konkreten Fall hatte ein
Leiharbeiter die Personalratswahl am Frankfurter
Universitätsklinikum angefochten, da ihm die Teilnahme
verwehrt worden war. Der VGH bezeichnet in seinem Beschluß
die »tatsächliche Eingliederung» im Entleihbetrieb
als entscheidendes Kriterium für das Wahlrecht. (dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Kinderarmut auf dem Vormarsch
vom 04.01.2011 -
Nachhut vereidigt
vom 04.01.2011 -
Millionen aus Mauritius
vom 04.01.2011 -
»Ich verstehe nicht, warum sie das nicht macht«
vom 04.01.2011 -
Erneut Lager in Friedland
vom 04.01.2011 -
Berlin ist nicht allein
vom 04.01.2011 -
Vorname Bahnchef
vom 04.01.2011 -
Roll- und Comeback
vom 04.01.2011 -
»Wir stehen ständig unter Druck, Geld aufzutreiben«
vom 04.01.2011