Aus: Ausgabe vom 05.01.2011, Seite 2 / Inland
Neonazi darf weiter schreiben
Von Ulla Jelpke
Auch verurteilten neofaschistischen Straftätern darf nicht
generell untersagt werden, Artikel in Naziblättern zu
veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hob in einer am
Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung ein Publikationsverbot auf,
mit dem das Oberlandesgericht München einem Neonazi für
fünf Jahre untersagen wollte, »rechtsextremistisches
oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu
verbreiten«. Der Mann, der der terroristischen Vereinigung
»Schutzgruppe« des neofaschistischen
»Aktionsbüros Süd« angehört hatte, war
2005 zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt worden,
unter anderem wegen unerlaubten Umgangs mit Sprengstoffen und eines
Schußwaffendeliktes. Aus dem Knast heraus belieferte er
Nazizeitschriften mit Artikeln. Nach seiner Entlassung erließ
das Oberlandesgericht München im Rahmen der
Führungsaufsicht das Publikationsverbot, das nun aufgehoben
wurde.
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