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Aus: Ausgabe vom 05.01.2011, Seite 2 / Inland

Neonazi darf weiter schreiben

Verfassungsgericht hebt Publikationsverbot für rechten Täter auf
Von Ulla Jelpke
Auch verurteilten neofaschistischen Straftätern darf nicht generell untersagt werden, Artikel in Naziblättern zu veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hob in einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung ein Publikationsverbot auf, mit dem das Oberlandesgericht München einem Neonazi für fünf Jahre untersagen wollte, »rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu verbreiten«. Der Mann, der der terroristischen Vereinigung »Schutzgruppe« des neofaschistischen »Aktionsbüros Süd« angehört hatte, war 2005 zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, unter anderem wegen unerlaubten Umgangs mit Sprengstoffen und eines Schußwaffendeliktes. Aus dem Knast heraus belieferte er Nazizeitschriften mit Artikeln. Nach seiner Entlassung erließ das Oberlandesgericht München im Rahmen der Führungsaufsicht das Publikationsverbot, das nun aufgehoben wurde.