Aus: Ausgabe vom 17.01.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Netto trickst bei Betriebsratswahl
Düsseldorf. Das Arbeitsgericht Weiden hat Betriebsratswahlen
bei »Netto Marken-Discount« wegen für unwirksam
erklärt. Grund seien schwerwiegende Verstöße gegen
wesentliche Wahlvorschriften, berichtete das Magazin
Wirtschaftswoche vorab. Wahlzettel seien in den »Machtbereich
des Arbeitgebers« gelangt. Laut Vertretern der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sei es bei den im Mai 2010
abgehaltenen Wahlen in den Netto-Betriebsratsregionen Ost und im
bayerischen Ponholz mit insgesamt rund 20000 Beschäftigten zu
Manipulationsversuchen durch Führungskräfte gekommen,
schrieb das Blatt.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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