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Aus: Ausgabe vom 17.01.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Netto trickst bei ­Betriebsratswahl

Düsseldorf. Das Arbeitsgericht Weiden hat Betriebsratswahlen bei »Netto Marken-Discount« wegen für unwirksam erklärt. Grund seien schwerwiegende Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften, berichtete das Magazin Wirtschaftswoche vorab. Wahlzettel seien in den »Machtbereich des Arbeitgebers« gelangt. Laut Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sei es bei den im Mai 2010 abgehaltenen Wahlen in den Netto-Betriebsratsregionen Ost und im bayerischen Ponholz mit insgesamt rund 20000 Beschäftigten zu Manipulationsversuchen durch Führungskräfte gekommen, schrieb das Blatt.

(dapd/jW)

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