Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.01.2011, Seite 5 / Inland

Schadenersatz für Videoüberwachung

Frankfurt/Main. Wegen der Videoüberwachung einer Angestellten muß ein Unternehmen in Hessen 7000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Berufung des Arbeitgebers teilweise zurück, der eine 24jährige Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Kamera überwacht hatte. Bei der Maßnahme habe es sich »um eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts« gehandelt, entschieden die Juristen.

Die Frau arbeitete in der hessischen Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens. Der Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür des Büros eine Videokamera angebracht, die nicht nur den Eingangsbereich erfaßte, sondern auch den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin. Die Frau klagte dagegen, woraufhin ein Arbeitsgericht ihren Chef zu einer Entschädigungszahlung von 15000 Euro verurteilte. (Aktenzeichen 7 Sa 1586/09).


(dapd/jW)

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