Aus: Ausgabe vom 27.01.2011, Seite 5 / Inland
Schadenersatz für Videoüberwachung
Frankfurt/Main. Wegen der Videoüberwachung einer Angestellten
muß ein Unternehmen in Hessen 7000 Euro Schadenersatz zahlen.
Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main wies in
einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Berufung des
Arbeitgebers teilweise zurück, der eine 24jährige
Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz
permanent mit einer Kamera überwacht hatte. Bei der
Maßnahme habe es sich »um eine schwerwiegende und
hartnäckige Verletzung des informationellen
Selbstbestimmungsrechts« gehandelt, entschieden die
Juristen.
Die Frau arbeitete in der hessischen Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens. Der Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür des Büros eine Videokamera angebracht, die nicht nur den Eingangsbereich erfaßte, sondern auch den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin. Die Frau klagte dagegen, woraufhin ein Arbeitsgericht ihren Chef zu einer Entschädigungszahlung von 15000 Euro verurteilte. (Aktenzeichen 7 Sa 1586/09).
(dapd/jW)
Die Frau arbeitete in der hessischen Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens. Der Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür des Büros eine Videokamera angebracht, die nicht nur den Eingangsbereich erfaßte, sondern auch den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin. Die Frau klagte dagegen, woraufhin ein Arbeitsgericht ihren Chef zu einer Entschädigungszahlung von 15000 Euro verurteilte. (Aktenzeichen 7 Sa 1586/09).
(dapd/jW)
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