Aus: Ausgabe vom 29.01.2011, Seite 2 / Inland
Haftstrafen für vier Neonazis gefordert
Limburg. Im Prozeß gegen vier Neonazis wegen eines
Brandanschlags auf das Haus eines Kirchenmitarbeiters fordert die
Anklage Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren.
Staatsanwalt Frank Späth sagte am Freitag in seinem
Plädoyer vor dem Limburger Landgericht, die Männer
hätten sich mit der Tat in Wetzlar des versuchten Mordes und
versuchter besonders schwerer Brandstiftung schuldig gemacht. Die
Anhänger der »Anti-Antifa« hatten in der Nacht zum
5. März 2010 einen Molotowcocktail auf das Haus geschleudert.
Darin schliefen fünf Menschen, darunter vier Kinder. Eine
Nachbarin konnte das Feuer löschen, es wurde niemand verletzt.
(dapd/jW)
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