Aus: Ausgabe vom 03.02.2011, Seite 4 / Inland
Sternmarsch-Verbot 2007 rechtswidrig
Schwerin. Ein zum G-8-Gipfel 2007 im Ostseebad Heiligendamm
verhängtes Demonstrationsverbot über ein 40
Quadratkilometer großes Gebiet war nach einem aktuellen
Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Damit gab
das Gericht der Klage der damaligen Anmelder des Sternmarsches zum
Teil statt, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit.Die
Polizei hatte den Sternmarsch zum Sicherheitszaun um den Tagungsort
der Staats- und Regierungschefs untersagt, Gipfel-Gegner klagten
dagegen. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die
Linke, Ulla Jelpke, erklärte, das Urteil sei »ein Sieg
für die Bürgerrechte und eine Niederlage für die
repressive law-and-order-Politik der
Sicherheitsbehörden«. (jW)
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