Aus: Ausgabe vom 04.02.2011, Seite 6 / Ausland
Rechte lediger Väter gestärkt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat abermals die Rechte unverheirateter Väter
gestärkt. Die Strasbourger Richter urteilten am Donnerstag im
Sinne eines 35 Jahre alten Österreichers, der vergebens ein
Sorgerecht für seinen unehelich geborenen Sohn beantragt
hatte. Die Tatsache, daß ledige Väter in Österreich
gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegen den Willen
der Mütter keine Chance auf ein Sorgerecht haben,
verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in
dem Urteil.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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