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Aus: Ausgabe vom 11.02.2011, Seite 4 / Inland

DUH beantragt Zwangsvollstreckung

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Zwangsvollstreckung gegen die Deutsche Bahn AG beantragt. Seit dem 1. Februar ist das Unternehmen nach einem Prozeßvergleich verpflichtet, beim Bahnhofsneubau »Stuttgart 21« nur Fahrzeuge und Baumaschinen einzusetzen, die über einen Rußpartikelfilter verfügen. Dem kommt die Deutsche Bahn nach Beobachtungen der DUH immer noch nicht nach. Beantragt wurde nun die Festsetzung eines Zwangsgelds von 250000 Euro und dies so oft zu wiederholen, bis nur gefilterte Baumaschinen und Fahrzeuge verwendet werden. Der Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt, da dieses seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist, teilte die DUH am Donnerstag mit. Außerdem halte man einen sofortigen Baustopp von Stuttgart 21 »nun für rechtlich zwingend«, da die von der Deutschen Bahn beauftragten Bauunternehmen nicht zulässige Baumaschinen und Fahrzeuge einsetzten. (jW)