Aus: Ausgabe vom 11.02.2011, Seite 4 / Inland
DUH beantragt Zwangsvollstreckung
Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht
Stuttgart die Zwangsvollstreckung gegen die Deutsche Bahn AG
beantragt. Seit dem 1. Februar ist das Unternehmen nach einem
Prozeßvergleich verpflichtet, beim Bahnhofsneubau
»Stuttgart 21« nur Fahrzeuge und Baumaschinen
einzusetzen, die über einen Rußpartikelfilter
verfügen. Dem kommt die Deutsche Bahn nach Beobachtungen der
DUH immer noch nicht nach. Beantragt wurde nun die Festsetzung
eines Zwangsgelds von 250000 Euro und dies so oft zu wiederholen,
bis nur gefilterte Baumaschinen und Fahrzeuge verwendet werden. Der
Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt, da dieses
seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist, teilte die DUH am
Donnerstag mit. Außerdem halte man einen sofortigen Baustopp
von Stuttgart 21 »nun für rechtlich zwingend«, da
die von der Deutschen Bahn beauftragten Bauunternehmen nicht
zulässige Baumaschinen und Fahrzeuge einsetzten. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Klageflut gegen Hartz IV steigt
vom 11.02.2011 -
Steinmeier wäscht sich rein
vom 11.02.2011 -
Ausschlüsse bei Daimler Sindelfingen
vom 11.02.2011 -
Greenpeace protestiert gegen Castortransport nach Lubmin
vom 11.02.2011 -
Datenlücken und Ersatzwerte
vom 11.02.2011 -
Einigung im Schienengüterverkehr möglich
vom 11.02.2011 -
Der Dampfplauderer
vom 11.02.2011