Aus: Ausgabe vom 18.02.2011, Seite 2 / Inland
Weniger Elterngeld nach Krankheit
Kassel. Lohnausfälle durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder
Streiks führen zu einem geringeren Elterngeld. In diesen
Phasen erhaltene Lohnersatzleistungen werden bei der Ermittlung der
einkommensabhängigen Leistung nicht berücksichtigt, wie
am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel entschied. Damit
wurden Klagen mehrerer Mütter gegen ihrer Auffassung nach zu
niedrige Zahlungen in der Elternzeit abwiesen. Bei der Bemessung
der Leistung würden laut Gesetz ausschließlich
Erwerbseinkünfte herangezogen, hieß es zur
Begründung. Dies sei verfassungskonform.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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