Aus: Ausgabe vom 03.03.2011, Seite 4 / Inland
BGH stärkt Vermieterrechte
Karlsruhe. Vermieter dürfen nach Hausmodernisierungen die
Mieten auch dann erhöhen, wenn sie den Mietern die Bauarbeiten
zuvor nicht angekündigt haben. Die Ankündigungspflicht
soll es dem Mieter nur ermöglichen, sich auf
Baumaßnahmen in seiner Wohnung einzustellen und etwa ein
Sonderkündigungsrecht auszuüben, entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten
Urteil.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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