Aus: Ausgabe vom 10.03.2011, Seite 2 / Inland
Verfassungsgericht rügt Haftbedingungen
Karlsruhe/Köln. Die Unterbringung von Strafgefangenen in sehr
kleinen Zellen ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Betroffenen Häftlingen, die in solchen Fällen finanzielle
Hilfe für eine Klage brauchen, stehe Prozeßkostenhilfe
zu, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am
Mittwoch veröffentlichten Beschluß. Damit gaben die
Richter der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Häftlings
aus Nordrhein-Westfalen statt. Der Mann saß im Jahr 2007
über 150 Tage mit einem Mitgefangenen in einer acht
Quadratmeter großen Zelle, in der die Toilette nur durch eine
Holzwand abgetrennt war. (dapd/jW)
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