Aus: Ausgabe vom 19.03.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Veolia scheitert vor Arbeitsgericht
Frankfurt/Main. Die Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH (VVSA) ist
am Donnerstag mit dem Versuch, eine einstweilige Verfügung
gegen die Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main
zu erwirken, gescheitert. Das teilte die GDL am Donnerstag abend
mit. Nachdem das Gericht den Antrag als chancenlos bewertete, habe
das Unternehmen den Antrag zurückgezogen, hieß es
weiter. Ferner habe die VVSA angekündigt, bald ein
verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Dieses werde man
prüfen, erklärte die GDL. Falls es keine Ansatzpunkte
für eine Lösung des Tarifkonfliktes beinhalte, seien
weitere Arbeitsniederlegungen unvermeidlich. Die GDL strebt die
einheitliche Bezahlung aller Lokführer an und will dies in
einem Bundesrahmentarif festschreiben. (jW)
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