Aus: Ausgabe vom 14.04.2011, Seite 4 / Inland
Milde Strafen im »Sturm 34«-Prozeß
Dresden. Im Prozeß gegen Mitglieder der verbotenen
Neonazi-Gruppe »Sturm 34« sind die Angeklagten mit
Bewährungs- und Geldstrafen davongekommen. Das Landgericht
Dresden befand am Mittwoch alle fünf Männer wegen Bildung
einer kriminellen Vereinigung und zumeist auch wegen
gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Drei
Angeklagte wurden zu 18, 20 beziehungsweise 23 Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte müssen
Geldstrafen zahlen beziehungsweise Sozialarbeit leisten. Die
rechtsextreme Gruppe hatte 2006 mehrere brutale Überfälle
begangen. Bereits 2008 war fünf Mitgliedern aus der
Führungsebene von »Sturm 34« wegen derselben
Vorwürfe der Prozeß gemacht worden. Damals hatte das
Landgericht den Hauptanklagepunkt der Bildung einer kriminellen
Vereinigung noch abgewiesen. (dpa/jW)
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