Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 14.04.2011, Seite 4 / Inland

Milde Strafen im »Sturm 34«-Prozeß

Dresden. Im Prozeß gegen Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe »Sturm 34« sind die Angeklagten mit Bewährungs- und Geldstrafen davongekommen. Das Landgericht Dresden befand am Mittwoch alle fünf Männer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und zumeist auch wegen gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Drei Angeklagte wurden zu 18, 20 beziehungsweise 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte müssen Geldstrafen zahlen beziehungsweise Sozialarbeit leisten. Die rechtsextreme Gruppe hatte 2006 mehrere brutale Überfälle begangen. Bereits 2008 war fünf Mitgliedern aus der Führungsebene von »Sturm 34« wegen derselben Vorwürfe der Prozeß gemacht worden. Damals hatte das Landgericht den Hauptanklagepunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung noch abgewiesen. (dpa/jW)