Aus: Ausgabe vom 15.04.2011, Seite 2 / Inland
Unfallrente darf angerechnet werden
Karlsruhe. Die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen
Unfallversicherung auf Hartz-IV-Bezüge verstößt
nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen
Beschluß. Die Verletztenrente sei keine zweckbestimmte
Leistung, sondern diene ebenso wie Hartz-IV-Leistungen der
Sicherung des Lebensunterhalts und dürfe deshalb angerechnet
werden, hieß es zur Begründung. Die 3. Kammer des Ersten
Senats nahm zwei diesbezügliche Verfassungsbeschwerden von
Hartz-IV-Empfängern nicht zur Entscheidung an.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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