Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 30.04.2011, Seite 16 / Aktion

Mit geballter Kraft zum 1. Mai

Beteiligen Sie sich an den Aktionstagen der jungen Welt
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Es geht mit geballter Kraft heraus zum Internationalen Tag der Arbeit: Insgesamt 27310 Exemplare der Oster- und 1.-Mai-Ausgabe der jungen Welt sowie 92 Aktionspakete mit Plakaten, Probeabolisten und Aufklebern wurden von unseren Leserinnen und Lesern geordert. Noch nach Ablauffrist erreichten uns weitere Bestellungen. Zu spät für den Postversand, holen sich einige Unterstützer ihre Exemplare selbst ab und zeigen größtes persönliches Engagement, um die Verteilaktionen abzusichern. Diese Ausgaben der jungen Welt werden zusätzlich zur normalen Auflage nicht nur bundesweit, sondern auch in Wien, Basel, Solothurn und Graz verteilt.

Die Aktionstage enden mit dem 1.Mai jedoch noch lange nicht. Wer keine Zeitungen bestellen konnte, aber sie dennoch unterstützen will, hat mit der vorliegenden Ausgabe eine weitere Möglichkeit: Auf der Titelseite finden Sie noch einmal einen Gutschein, mit dem man bis zum 20.Mai an jedem Kiosk ein kostenloses Exemplar der jungen Welt von Montag bis Freitag einlösen kann. Verschenken Sie doch die Zeitung an Freunde und Bekannte und weisen Sie auf den Gutschein oder die Möglichkeit der kostenlosen Probeabos hin. Diese laufen genau drei Wochen, müssen also nicht abbestellt werden. Ziel der Aktionstage ist es, die junge Welt bekannter zu machen, den Kioskverkauf zu erhöhen und neue Abonnentinnen und Abonnenten zu gewinnen. Nur so können wir die Mittel erwirtschaften, um einen von politischen Parteien, Organisationen und Anzeigenkunden unabhängigen Journalismus zu betreiben.

Von den Ostermärschen zurück, haben wir bereits Post bekommen, in der sie von ihren Aktivitäten berichten. Auch ausgefüllte Probeabolisten haben uns erreicht. Wir wünschen allen einen kraftvollen 1. Mai – und uns noch mehr Briefe und E-Mails (aktionsbuero@jungewelt.de) mit Ihren Rückmeldungen und neuen Probe­abos.

Aktionsbüro

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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