Aus: Ausgabe vom 30.04.2011, Seite 2 / Inland
Leiharbeit: Doch kein Mindestlohn zum 1. Mai
Berlin. Der für den 1. Mai angekündigte Mindestlohn
für Leiharbeiter kommt frühestens Ende des Monats. Wie
das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf jW-Anfrage mitteilte, trat
am Freitag eine dafür erforderliche Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Erst jetzt kann der
gemeinsame Tarifausschuß von Gewerkschaften und Unternehmen
dem BMAS einen Vorschlag einreichen. Nachdem das Ministerium den
Antrag geprüft und beschieden hat, beginnt eine
dreiwöchige Einspruchsfrist. Nach deren Ablauf gibt der
Tarifausschuß nochmals eine Stellungnahme ab. Ist diese
positiv, erläßt das BMAS die Verordnung.
(jW)
(jW)
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