Aus: Ausgabe vom 10.05.2011, Seite 15 / Ratgeber
Arbeitsrecht: Einflußnahme auf Direktionsrecht
Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im
Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet,
berichten wir an dieser Stelle vorab über aktuelle
Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im
Arbeitsrecht.
Bis zu 85 Prozent der Beschäftigten sind in ihrer Freizeit per Mail, Telefon oder Smartphone für ihre Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden zu erreichen. Andererseits nutzen 43 Prozent das Internet während der Arbeitszeit auch für private Zwecke. Mit diesem »Ineinanderfließen« von Arbeit und Privatleben beschäftigt sich ein Beitrag in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. Denn die Ablösung tayloristischer Betriebsstrategien und fordistischer Regulierungen durch indirekte Steuerungsformen stellte für betriebliche Interessenvertreter und das Arbeitsrecht insgesamt enorme Herausforderungen dar. Und das nicht nur wegen der infolge des Einsatzes neuer Medien gesenkten Transaktionskosten, die »Outsourcing« (Ausgliederung) und »Offshoring« (Auslandsverlagerung) erleichtern. Problematisch ist auch, daß es oftmals die Beschäftigten selbst sind, die – zum Beispiel im Rahmen von Projektarbeit –zu ihrem Schutz etablierte Regelungen unterlaufen. Das Arbeitsrecht schützt aber in erster Linie vor externen Zumutungen, also gegenüber der Hierarchie.
Für Alexander Klier, Pädagogischer Leiter des DGB-Bildungswerks Bayern, muß die Konsequenz aus dieser Erkenntnis die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts sein. So müßten Beschäftigte Einfluß auf Ressourcenausstattung und Ziele erhalten. »Das ist aber insgesamt ein Zugriff darauf, was bisher als Direktionsrecht des Arbeitgebers betrachtet wird«, gibt der Autor zu bedenken. »Das bisherige negative Recht, also der Schutz vor den Zumutungen eines Arbeitgebers, muß um das positive Recht ergänzt werden, Einfluß auf das Direktionsrecht zu bekommen.« Da sich Unternehmer – ob im klassischen Taylorismus oder mit moderner Betriebssteuerung – aber nicht gerne in ihr Direktionsrecht eingreifen lassen, dürfte es intensiver Auseinandersetzungen bedürfen, dies auch durchzusetzen.
(jW)
Bis zu 85 Prozent der Beschäftigten sind in ihrer Freizeit per Mail, Telefon oder Smartphone für ihre Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden zu erreichen. Andererseits nutzen 43 Prozent das Internet während der Arbeitszeit auch für private Zwecke. Mit diesem »Ineinanderfließen« von Arbeit und Privatleben beschäftigt sich ein Beitrag in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb. Denn die Ablösung tayloristischer Betriebsstrategien und fordistischer Regulierungen durch indirekte Steuerungsformen stellte für betriebliche Interessenvertreter und das Arbeitsrecht insgesamt enorme Herausforderungen dar. Und das nicht nur wegen der infolge des Einsatzes neuer Medien gesenkten Transaktionskosten, die »Outsourcing« (Ausgliederung) und »Offshoring« (Auslandsverlagerung) erleichtern. Problematisch ist auch, daß es oftmals die Beschäftigten selbst sind, die – zum Beispiel im Rahmen von Projektarbeit –zu ihrem Schutz etablierte Regelungen unterlaufen. Das Arbeitsrecht schützt aber in erster Linie vor externen Zumutungen, also gegenüber der Hierarchie.
Für Alexander Klier, Pädagogischer Leiter des DGB-Bildungswerks Bayern, muß die Konsequenz aus dieser Erkenntnis die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts sein. So müßten Beschäftigte Einfluß auf Ressourcenausstattung und Ziele erhalten. »Das ist aber insgesamt ein Zugriff darauf, was bisher als Direktionsrecht des Arbeitgebers betrachtet wird«, gibt der Autor zu bedenken. »Das bisherige negative Recht, also der Schutz vor den Zumutungen eines Arbeitgebers, muß um das positive Recht ergänzt werden, Einfluß auf das Direktionsrecht zu bekommen.« Da sich Unternehmer – ob im klassischen Taylorismus oder mit moderner Betriebssteuerung – aber nicht gerne in ihr Direktionsrecht eingreifen lassen, dürfte es intensiver Auseinandersetzungen bedürfen, dies auch durchzusetzen.
(jW)