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Aus: Ausgabe vom 11.05.2011, Seite 6 / Ausland

EU-Gericht will Gleichbehandlung

Brüssel. Homosexuelle Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können unter bestimmten Bedingungen die gleichen Zusatzversorgungsansprüche haben wie Verheiratete. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union hervor. In dem in Strasbourg vorliegenden Fall ging es um die Diskriminierungsklage eines ehemaligen Beschäftigten der Stadt Hamburg. Dieser lebte seit mehr als 30 Jahren mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen und ging mit diesem im Oktober 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Als er in der Folge bei einem ehemaligen Arbeitgeber beantragte, für die Berechnung seines Ruhegeldes künftig die deutlich günstigere, für zusammenlebende verheiratete Paare geltende Steuerklasse zugrunde zu legen, weigerte sich dieser. Daraufhin zog der Betroffene vor Gericht, welches sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte.

(dapd/jW)