Aus: Ausgabe vom 11.05.2011, Seite 6 / Ausland
Für Todesstrafe nach Ehrenmord
Neu-Delhi. Der Oberste Gerichtshof in Indien hat die Todesstrafe
für sogenannte Ehrenmorde empfohlen. Solche Taten seien
barbarisch, erklärte das Gericht am Montag. Wer so eine Tat
plane, müsse wissen, »daß der Galgen ihn
erwartet«.
Bisher erhalten Mörder meist lebenslange Haft. Der Oberste Gerichtshof entschied am Montag über die Berufung eines Mannes, der für die Tötung seiner Tochter im Jahr 2006 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Sie hatte
sich in einen Cousin verliebt. Das Gericht wies seine Berufung ab.
(dapd/jW)
Bisher erhalten Mörder meist lebenslange Haft. Der Oberste Gerichtshof entschied am Montag über die Berufung eines Mannes, der für die Tötung seiner Tochter im Jahr 2006 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Sie hatte
sich in einen Cousin verliebt. Das Gericht wies seine Berufung ab.
(dapd/jW)
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