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Aus: Ausgabe vom 11.05.2011, Seite 6 / Ausland

Für Todesstrafe nach Ehrenmord

Neu-Delhi. Der Oberste Gerichtshof in Indien hat die Todesstrafe für sogenannte Ehrenmorde empfohlen. Solche Taten seien barbarisch, erklärte das Gericht am Montag. Wer so eine Tat plane, müsse wissen, »daß der Galgen ihn erwartet«.

Bisher erhalten Mörder meist lebenslange Haft. Der Oberste Gerichtshof entschied am Montag über die Berufung eines Mannes, der für die Tötung seiner Tochter im Jahr 2006 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Sie hatte

sich in einen Cousin verliebt. Das Gericht wies seine Berufung ab.

(dapd/jW)