Aus: Ausgabe vom 01.06.2011, Seite 5 / Inland
Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe
Berlin. Für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe
gilt ab heute ein gesetzlicher Mindestlohn. Dabei gibt es eine
regionale Staffelung: In den östlichen Bundesländern,
Berlin, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland gilt
ein Mindestlohn von 6,53 Euro pro Stunde, in Baden-Württemberg
liegt er bei 8,60 Euro. Für die anderen Bundesländer sind
jeweils Mindestlöhne innerhalb dieser Spannbreite
vorgeschrieben. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31.
Dezember 2013. Für den 1. März 2012 und den 1. Januar
2013 sind Erhöhungen des Mindestlohns vorgesehen. Die
Lohnuntergrenze gilt gleichermaßen für in- wie für
ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. (dapd/jW)
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