Aus: Ausgabe vom 14.06.2011, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Joaquín Pérez Becerra
Ende April wurde der schwedische Journalist kolumbianischer
Abstammung bei seiner Einreise nach Venezuela in Maiquetia, dem
internationalen Flughafen der Hauptstadt Caracas, verhaftet und in
kürzester Zeit nach Bogotá abgeschoben. Dort wurde er
von den kolumbianischen Behörden verhaftet. Zuvor hatte der
kolumbianische Staatschef Juan Manuel Santos seinen venezolanischen
Amtskollegen Hugo Chávez angerufen und diesem mitgeteilt,
daß sich ein Mitglied der kolumbianischen
Guerillaorganisation FARC auf dem Weg nach Venezuela befinde und um
dessen Auslieferung gebeten. Bogotá wirft Pérez
Becerra vor, Europavertreter der Guerilla gewesen zu sein und diese
finanziert zu haben. Dieser bestreitet alle Vorwürfe und sieht
in dem Vorgehen Bogotás den Versuch, die von ihm betriebene
Internetseite ANNCOL zu beseitigen.
In Venezuela hat das Verhalten der eigenen Regierung für Empörung gesorgt. Zahlreiche Basisorganisationen, alternative Medien und die Kommunistische Partei Venezuelas (PCV) protestierten sowohl gegen die Auslieferung, durch die sie die venezolanischen Gesetze verletzt sehen, als auch gegen die Informationspolitik der staatlichen Medien, die nur die offiziellen Erklärungen der Regierung wiedergaben, nicht jedoch über die Kritik an deren Vorgehen berichteten.
Mitte Mai entschied in Bogotá der Oberste Gerichtshof Kolumbiens, daß die angeblich auf den Computern von Raúl Reyes gefundenen Dokumente als Beweismittel unzulässig sind. Dabei geht es um die Laptops, die das kolumbianische Militär eigenen Angaben zufolge bei dem am 1. März 2008 ermordeten FARC-Comandante gefunden haben soll. Die Authentizität dieser Dateien wurde seither von zahlreichen internationalen Organisationen und Einrichtungen in Frage gestellt. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts mußte Bogotá bereits den seit 2009 inhaftierten Universitätsprofessor Miguel Ángel Beltrán freilassen. Diesem hatten die Behörden unter Berufung auf Dateien aus den Reyes-Computern vorgeworfen, in Mexiko Mitglieder für die Guerilla geworben zu haben.
Anfang Juni wurde in Venezuela Julián Conrado (Foto) festgenommen, der als »Sänger der FARC« bekannt ist. Dessen Mitgliedschaft in der Guerilla wird nicht bestritten, und die venezolanischen Behörden haben das Verfahren zu seiner Auslieferung an Bogotá eingeleitet. Die Verteidiger des Guerillero haben jedoch öffentlich beklagt, daß ihnen der Zugang zu ihrem Mandanten verweigert wird.
(scha)
In Venezuela hat das Verhalten der eigenen Regierung für Empörung gesorgt. Zahlreiche Basisorganisationen, alternative Medien und die Kommunistische Partei Venezuelas (PCV) protestierten sowohl gegen die Auslieferung, durch die sie die venezolanischen Gesetze verletzt sehen, als auch gegen die Informationspolitik der staatlichen Medien, die nur die offiziellen Erklärungen der Regierung wiedergaben, nicht jedoch über die Kritik an deren Vorgehen berichteten.
Mitte Mai entschied in Bogotá der Oberste Gerichtshof Kolumbiens, daß die angeblich auf den Computern von Raúl Reyes gefundenen Dokumente als Beweismittel unzulässig sind. Dabei geht es um die Laptops, die das kolumbianische Militär eigenen Angaben zufolge bei dem am 1. März 2008 ermordeten FARC-Comandante gefunden haben soll. Die Authentizität dieser Dateien wurde seither von zahlreichen internationalen Organisationen und Einrichtungen in Frage gestellt. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts mußte Bogotá bereits den seit 2009 inhaftierten Universitätsprofessor Miguel Ángel Beltrán freilassen. Diesem hatten die Behörden unter Berufung auf Dateien aus den Reyes-Computern vorgeworfen, in Mexiko Mitglieder für die Guerilla geworben zu haben.
Anfang Juni wurde in Venezuela Julián Conrado (Foto) festgenommen, der als »Sänger der FARC« bekannt ist. Dessen Mitgliedschaft in der Guerilla wird nicht bestritten, und die venezolanischen Behörden haben das Verfahren zu seiner Auslieferung an Bogotá eingeleitet. Die Verteidiger des Guerillero haben jedoch öffentlich beklagt, daß ihnen der Zugang zu ihrem Mandanten verweigert wird.
(scha)
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