Aus: Ausgabe vom 17.06.2011, Seite 4 / Inland
Niederlage für Abtreibungsgegner
Mannheim. Abtreibungsgegner dürfen Frauen in der Nähe
einer Schwangerschaftsberatungsstelle nicht gezielt ansprechen.
Damit werde ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, stellte der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim laut
einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß fest. Die
Stadt Freiburg hatte einem Verein von Abtreibungsgegnern unter
Androhung von Zwangsgeld untersagt, vor der Beratungsstelle Frauen
anzusprechen. (dapd/jW)
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