Aus: Ausgabe vom 05.07.2011, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Neuer Anlauf für Mindestlohn
Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern, den
Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 26000 Beschäftigten
in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu
erklären. Einen entsprechenden Antrag haben die
Tarifvertragsparteien ver.di, GEW und die Zweckgemeinschaft von
Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Träger beruflicher
Bildung jetzt erneut gestellt. Die Voraussetzungen für eine
Allgemeinverbindlichkeitserklärung seien mittlerweile
erfüllt und der Grund für die Ablehnung durch das
Bundesministerium für Arbeit im Oktober 2010 vom Tisch, so
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn am Montag in einer
Erklärung. Die Tarifbindung in der Branche liege mittlerweile
bei 40 Prozent. Das müsse »der Startschuß für
die Allgemeinverbindlichkeit sein«, appellierte Gerstenkorn
an die Bundministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der
Leyen.
Man verlange »eine Lohnuntergrenze, die den Abwärtstrend stoppt und Beschäftigung unter Wert verhindert«, forderte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW. Es müsse im öffentlichen Interesse sein, eine gute Qualität der beruflichen Bildung zu gewährleisten. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn könne angesichts der massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seit 2011 dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen.
(jW)
Man verlange »eine Lohnuntergrenze, die den Abwärtstrend stoppt und Beschäftigung unter Wert verhindert«, forderte Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW. Es müsse im öffentlichen Interesse sein, eine gute Qualität der beruflichen Bildung zu gewährleisten. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn könne angesichts der massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seit 2011 dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen.
(jW)
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