Aus: Ausgabe vom 05.07.2011, Seite 2 / Inland
Verfassungsbeschwerde gegen Räumung
Berlin. Die ehemaligen Bewohner des Berliner Wohnprojekts
»Liebig 14« haben Verfassungsbeschwerde gegen ihre
Zwangsräumung eingelegt. Ihnen sei vor und während der
Räumung im Februar vom Berliner Landgericht die durch die
Verfassung garantierten Grundrechte auf rechtliches Gehör und
einen effektiven Rechtsschutz verwehrt worden, teilte der Anwalt
der Bewohner am Montag mit. Bei der Zwangsmaßnahme in der
Liebigstraße 14 in Friedrichshain waren 2500 Polizisten im
Einsatz. Über die Verfassungsklage entscheidet nun das
Landesverfassungsgericht.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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