Aus: Ausgabe vom 05.07.2011, Seite 1 / Inland
Urteil gegen Blockadetraining
Aachen. Das Trainieren von Blockadetaktiken kann nach Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Aachen rechtswidrig sein. Geklagt hatte ein
Bürgerbündnis gegen einen jährlich stattfindenden
Neonaziaufmarsch in Stolberg bei Aachen, das im Februar dieses
Jahres eine Versammlung angemeldet hatte, um im Vorfeld einer
Neonazikundgebung ein »Blockadetraining«
durchführen zu können. Dieses hatte der Aachener
Polizeipräsident Klaus Oelze jedoch verboten. Das Gericht
befand, im vorliegenden Fall sei das Blockadetraining erkennbar
darauf ausgerichtet gewesen, einen Aufmarsch von Rechtsextremen
Anfang April in Stolberg zu verhindern oder zu stören. Damit
aber sei das Training »untrennbar mit der öffentlichen
Aufforderung zu Straftaten (...) verbunden«. Gegen das Urteil
können die Kläger Berufung beim Oberwaltungsgericht
Münster beantragen. (dapd/AFP/jW)
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