»Sarrazin darf Faschist genannt werden«
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen (NRW) der Partei Die Linke veröffentlichte am Donnerstag folgende Pressemitteilung:
Dieses Urteil steht schon vor Beginn des Sarrazin-Beleidigungsprozesses gegen den stellvertretenden Landessprecher Der Linken.NRW Helmut Manz fest. Am 11. Juli findet ab 13 Uhr die Revisionsverhandlung im Prozeß gegen Manz vor dem Landgericht Dortmund statt. Manz wird vorgeworfen, Sarrazin auf einer Kundgebung als »Arsch« beleidigt zu haben.
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