Aus: Ausgabe vom 08.07.2011, Seite 1 / Inland
Gentests bei Embryonen gebilligt
Berlin. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in
Deutschland per Gesetz in engen Grenzen zugelassen. Im Bundestag
stimmten am Donnerstag 326 Abgeordnete ohne Fraktionszwang
dafür, Paaren mit einem Risiko erblicher Krankheiten oder
Behinderungen solche Gentests bei künstlicher Befruchtung zu
ermöglichen. 260 von 594 teilnehmenden Parlamentariern
stimmten dagegen, acht enthielten sich. Zwei andere Vorschläge
sahen ein striktes Verbot der PID bzw. ein Verbot mit wenigen
Ausnahmen vor.
Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Nur gesunde Embryonen werden danach in den Mutterleib eingesetzt. Gegner der Freigabe kritisierten unter anderem, mit der Zulassung der Methode werde der Schutzauftrag des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung ausgehebelt. (dapd/jW)
Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Nur gesunde Embryonen werden danach in den Mutterleib eingesetzt. Gegner der Freigabe kritisierten unter anderem, mit der Zulassung der Methode werde der Schutzauftrag des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung ausgehebelt. (dapd/jW)
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