Aus: Ausgabe vom 14.07.2011, Seite 5 / Inland
SPD will Wahlrechtsreform
Berlin. Im festgefahrenen Streit um das Wahlrecht will die SPD vor
das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn die schwarz-gelbe
Koalition bis Ende September keine Regelung verabschiede, werde die
SPD-Fraktion eine »Untätigkeitsklage« anstrengen,
kündigte der parlamentarische
Fraktionsgeschäftsführer, Thomas Oppermann, am Mittwoch
in Berlin an. Auch wenn Schwarz-Gelb bei seinem bisherigen Entwurf
bleibe, werde es eine Normenkontrollklage geben. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige
Wahlregelung für verfassungswidrig erklärt. Der
Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine
Alternative zur Regelung des »negativen Stimmgewichts«
zu finden. Union und FDP konnten sich aber nicht zu einer
Neuregelung durchringen. (dapd/jW)
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