Aus: Ausgabe vom 16.07.2011, Seite 2 / Inland
CSU bleibt unbestraft
Berlin/München. Die CSU bleibt im Fall der kritisierten
Meinungsumfragen der bayerischen Staatskanzlei von einer Geldstrafe
verschont. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am
Freitag mit, ein Verstoß gegen das Parteiengesetz sei nicht
feststellbar. Er forderte allerdings zu »besonderer
Sorgfalt« bei künftigen Umfragen auf. Staatskanzleien
müssten den »Anschein einer Verquickung staatlichen
Regierungshandelns mit Aufgaben und Tätigkeiten einer
politischen Partei« vermeiden.
Die bayerische Staatskanzlei hatte von 2000 bis 2009 auf Kosten des Steuerzahlers »Resonanzstudien« in Auftrag gegeben, in denen neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt wurden. Das war sowohl bei der Opposition als auch beim Koalitionspartner FDP auf Unmut gestoßen.
(dapd/jW)
Die bayerische Staatskanzlei hatte von 2000 bis 2009 auf Kosten des Steuerzahlers »Resonanzstudien« in Auftrag gegeben, in denen neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt wurden. Das war sowohl bei der Opposition als auch beim Koalitionspartner FDP auf Unmut gestoßen.
(dapd/jW)
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