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Aus: Ausgabe vom 19.07.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Chronik: Ein Jahr Kabinett Kraft

Am 9. Mai 2010 fanden in Nordrhein-Westfalen (NRW) Landtagswahlen statt. Sie galten als erster Test für die im Herbst 2009 gebildete Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP. Die CDU unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers verlor mehr als zehn Prozent, kam auf ihr schlechtestes Ergebnis in NRW überhaupt, wurde mit 34,6 Prozent aber stärkste Fraktion vor der SPD, die bei geringeren Verlusten auf 34,5 Prozent kam und damit auf das niedrigste Ergebnis seit 56 Jahren. Die Grünen verdoppelten fast ihren Anteil und erreichten 12,1 Prozent. Die FDP verbesserte sich leicht auf 6,7 Prozent, Die Linke zog mit 5,6 Prozent erstmals in den Landtag ein. CDU und SPD erhielten jeweils 67 der 181 Landtagsmandate, die Grünen erreichten 23 Sitze, die FDP 13 und Die Linke elf.

Am 14. Juli 2010 wurde die Spitzenkandidatin der SPD, Hannelore Kraft, im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit zur Ministerpräsidentin einer Minderheitsregierung aus Sozialdemokraten und Grünen gewählt. Beide Parteien hatten zuvor eine Tolerierungsvereinbarung mit Linkspartei oder FDP ausgeschlossen und kündigten an, auf wechselnde Unterstützung im Parlament zu setzen.


Die Koalition vereinbarte, das dreigliedrige Schulsystem abzuschaffen und durch eine Gemeinschaftsschule, die auf einer längeren Grundschulzeit aufbaut, zu ersetzen. Angekündigt ist ein neues Landespersonalvertretungsgesetz, das den Beschäftigten mehr Mitbestimmung einräumen soll. Laut Hannelore Kraft orientiert sich ihre Regierung am Ziel, die Energieversorgung vollständig aus regenerativen Quellen zu gewährleisten. Für eine Übergangsphase soll aber die Förderung einheimischer Kohle weiter unterstützt und der Bau entsprechender Kohlekraftwerke gestattet werden. Die Koalition schaffte im Februar 2011 die Studiengebühren zum kommenden Wintersemester ab. Am 15. März erklärte der Verfassungsgerichtshof NRW den von den Koalitionsparteien verabschiedeten Nachtragsetat für das Haushaltsjahr 2010 für verfassungswidrig. Als Begründung wurde vom Gericht die unzulässig hohe Verschuldung angeführt. (jW)

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