Aus: Ausgabe vom 22.07.2011, Seite 2 / Inland
Bundesfinanzhof bestätigt Zuschlag
München. Der Solidaritätszuschlag verstößt
nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof am
Donnerstag in einem Musterprozeß in München entschieden
und die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebs
abgewiesen. Der Senatsvorsitzende und Vizepräsident des
Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf, ließ schon in der
mündlichen Verhandlung starke Zweifel an der Argumentation der
Kläger erkennen. Ob der Zuschlag befristet werden müsse,
»muss man an der historischen Aufgabe messen«, sagte
der Richter. Auch bei der Höhe dürfe man
»vielleicht nicht so mit der Grammwaage dran gehen«.
Die unterlegene Klägerin will jetzt das
Bundesverfassungsgericht anrufen.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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