Aus: Ausgabe vom 26.07.2011, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Vergaberecht: Acht Länder ziehen Lohnuntergrenzen
Acht Bundesländer koppeln die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung tariflicher Standards. Vier weitere wollen demnächst folgen. Darunter ist das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem ein entsprechendes Gesetz am Freitag zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht wurde. »Damit erleben Tariftreue-Regelungen, nach denen der Staat nur Anbieter beauftragen darf, die sich an bestimmte Lohn- und Tarifstandards halten, drei Jahre nach dem ›Rüffert-Urteil‹ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Renaissance«, heißt es in einer aktuellen Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung des DGB. Der EuGH hatte 2008 die damaligen Tariftreue-Vorschriften in Niedersachsen als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet. Daraufhin waren alle damals geltenden entsprechenden Gesetze suspendiert worden.
Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen haben mittlerweile bereits europarechtskonform neu gestaltete Vergabegesetze. Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt planen eine Einführung.
Tatsächlich verpflichten die Gesetze aber nicht zu allgemeiner Einhaltung der branchenüblichen Tarifverträge. Dies gilt nur für den Verkehrssektor, der im europäischen Vergaberecht eine Sonderstellung einnimmt. So wird bei Ausschreibungen im Personennahverkehr in den meisten Bundesländern eine umfassende Tariftreue-Erklärung verlangt, die sich in der Regel auf den jeweils repräsentativen Tarifvertrag bezieht.
Darüber hinaus verlangen Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz branchenunabhängig einen vergabespezifischen Mindestlohn. Unternehmen können einen öffentlichen Auftrag nur erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten bei der Auftragsdurchführung brutto mindestens 7,50 Euro bzw. 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Ähnliches planen Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. In NRW soll die Untergrenze bei 8,62 Euro liegen. Das entspricht der untersten Lohngruppe im Tarifvertrag der Länder.
Außerdem wird in den diversen Gesetzen die (ohnehin verbindliche) Einhaltung der branchenspezifischen Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschrieben. Die gibt es etwa auf dem Bau, in der Abfallwirtschaft und dem Pflegesektor. Experten erwarten, dasß die Mindestlöhne seltener unterlaufen werden, wenn öffentliche Auftraggeber diese einfordern und kontrollieren.
(jW)
Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen haben mittlerweile bereits europarechtskonform neu gestaltete Vergabegesetze. Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt planen eine Einführung.
Tatsächlich verpflichten die Gesetze aber nicht zu allgemeiner Einhaltung der branchenüblichen Tarifverträge. Dies gilt nur für den Verkehrssektor, der im europäischen Vergaberecht eine Sonderstellung einnimmt. So wird bei Ausschreibungen im Personennahverkehr in den meisten Bundesländern eine umfassende Tariftreue-Erklärung verlangt, die sich in der Regel auf den jeweils repräsentativen Tarifvertrag bezieht.
Darüber hinaus verlangen Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz branchenunabhängig einen vergabespezifischen Mindestlohn. Unternehmen können einen öffentlichen Auftrag nur erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten bei der Auftragsdurchführung brutto mindestens 7,50 Euro bzw. 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Ähnliches planen Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. In NRW soll die Untergrenze bei 8,62 Euro liegen. Das entspricht der untersten Lohngruppe im Tarifvertrag der Länder.
Außerdem wird in den diversen Gesetzen die (ohnehin verbindliche) Einhaltung der branchenspezifischen Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschrieben. Die gibt es etwa auf dem Bau, in der Abfallwirtschaft und dem Pflegesektor. Experten erwarten, dasß die Mindestlöhne seltener unterlaufen werden, wenn öffentliche Auftraggeber diese einfordern und kontrollieren.
(jW)
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