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Aus: Ausgabe vom 29.07.2011, Seite 4 / Inland

Ärzte klagen gegen Gesundheitsreform

Frankfurt/Karlsruhe. Ambulante Operateure und Anästhesisten wehren sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit Januar geltende Gesundheitsreform. In dem angegriffenen GKV-Finanzierungsgesetz werde die Zahl preisgünstiger ambulanter Operationen niedergelassener Fachärzte beschränkt, während für Krankenhäuser keine Mengenbeschränkung gelte, teilte der Ärzteverband LAOH am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. In seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht macht der Verband einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes geltend. Die Bundesregierung nehme in Kauf, daß Krankenhäuser, die bei Investitionen bereits staatlich subventioniert würden, »auch bei ambulanten Operationen bessergestellt sind«. In der Folge sinke die Bereitschaft, Praxen in schwachbesiedelten Regionen aufrechtzuerhalten oder sich dort niederzulassen.

(dapd/jW)

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