Zum Staatsfeind gestempelt
Die Bremer Tageszeitungen AG hat mit Datum vom 29. Juli eine vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung (AZ 324 O 271/11 vom 26.Mai) als »materiellrechtlich verbindliche Regelung« anerkannt. Darin hieß es: Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen: »Dehm ist als ›IM Dieter‹ nachweislich von der Staatssicherheit der DDR dafür entlohnt worden, daß er Liedermacher Wolf...
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