Aus: Ausgabe vom 25.08.2011, Seite 5 / Inland
Hartz IV: Prämie muß erstattet werden
Essen. Privat pflegeversicherte Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch auf volle Erstattung ihrer Beiträge. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen hervor. Danach sieht das Gesetz zwar nur die Übernahme eines maximalen Beitrags von 18,04 Euro monatlich vor. Gleichzeitig erlaube es aber privaten Versicherungsunternehmen, von Hartz-IV-Beziehern einen deutlich höheren Betrag – im Jahr 2010 36,31 Euro monatlich – zu verlangen. Die dadurch entstehende Deckungslücke müsse der Leistungsträger dem Hartz-IV-Empfänger ersetzen, urteilten die Richter.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Gorleben an die Kette gelegt
vom 25.08.2011 -
»Rentenniveau sinkt bis 2030 um etwa 25 Prozent«
vom 25.08.2011 -
Keine Ruhe in Jena
vom 25.08.2011 -
Ohne sie wär’ alles schlimmer
vom 25.08.2011 -
Der große Bologna-Bluff
vom 25.08.2011 -
Fragen an NRW-Regierung
vom 25.08.2011