Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 26.08.2011, Seite 5 / Inland

Globeground braucht neuen Betriebsrat

Berlin. Die Betriebsratswahl bei der Firma Globeground vom April 2010 ist ungültig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Globeground ist als Dienstleister auf den Berliner Flughäfen tätig und beschäftigt dort rund 1650 Angestellte. Die Wahl des Betriebsrats war von 22 Beschäftigten gerichtlich angefochten werden. Die Abstimmung sei unwirksam, weil der Wahlvorstand gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen hatte und hierdurch das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte, erklärte das Gericht. So hatte es bei der Stimmabgabe keine Umschläge gegeben, so daß ein geheimes Votum nicht gewährleistet war. (jW)